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Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz3, 76726 Germersheim, ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/2102, sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.germersheim.eu.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurde eine BITV-Selbstbewertung sowie Optimierungsmaßnahmen durchgeführt.
Hinweis zur Verwendung der Assistenzsoftware "Eye-Able"
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- ein Blaufilter,
- ein Nachtmodus,
- eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Video-Dateien
- PDF-Dokumente
- Erläuterungen in leichter Sprache stehen aktuell nur wenige zur Verfügung.
- Erläuterungen in Gebärdensprache stehen aktuell nur wenige zur Verfügung
- Gebärdensprache: Zur Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache beteiligt sich die Stadt Germersheim am Beteiligungsprojekt „Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ (KGA), um die digitale Teilhabe für gehörlose Menschen zu verbessern.
- Weitere Informationen
- Gebärdensprache: Zur Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache beteiligt sich die Stadt Germersheim am Beteiligungsprojekt „Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ (KGA), um die digitale Teilhabe für gehörlose Menschen zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.12.2022 erstellt.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 09.11.2023 überprüft.
Barriere melden
Feedback und Kontaktangaben
Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Webseite von www.germersheim.eu wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Germersheim
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sie können die Verwaltung per Post, telefonisch, per Fax oder E-Mail kontaktieren:
Stadtverwaltung Germersheim
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/