Grundbuch

  • Leistungsbeschreibung

    Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise

    • wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist,
    • ob und welche Rechte Dritte an einem Grundstück haben (z.B. Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
    • ob es Vormerkungen oder bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt.
      Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.

    Sie sollten Einsicht in das Grundbuch nehmen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie kaufen sonst möglicherweise ein Grundstück mit Belastungen, die Ihnen nicht bekannt sind (z.B. ein lebenslanges Wohnrecht eines Dritten).

    Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise

    • wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist,
    • ob und welche Rechte Dritte an einem Grundstück haben (z.B. Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
    • ob es Vormerkungen oder bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt.
      Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.

    Sie sollten Einsicht in das Grundbuch nehmen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie kaufen sonst möglicherweise ein Grundstück mit Belastungen, die Ihnen nicht bekannt sind (z.B. ein lebenslanges Wohnrecht eines Dritten).

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Gewährung einer Einsicht in das Grundbuch

    Gewährung einer Einsicht in das Grundbuch

    In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke, z. B. Grundschulden, eingetragen.

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten (als den Grundbuchämtern) geführt. Das Grundbuchamt ist für die im Bezirk des Amtsgerichts liegenden Grundstücke zuständig. Das für Ihren Ort (Grundstückslage) zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Germersheim

Amtsgericht Germersheim

Gerichtsstraße 6

76726 Germersheim

Telefon: 0 72 74 / 952 - 0
Telefax: 0 72 74 / 952 - 239

E-Mail: agger@zw.jm.rlp.de

Homepage: www.agger.justiz.rlp.de

Zuständige Abteilungen