Baugenehmigung / Bauantrag


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Spezielle Hinweise für - Stadt Germersheim

Für Anfragen bezüglich Bauanträgen und Baugenehmigungen wenden Sie sich bitte direkt an die Bauabteilung der Stadtveraltung Germersheim.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende