Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

  • Rechtsgrundlage

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Germersheim

    Friedhöfe der Stadt Germersheim


    Friedhof Germersheim
    August-Keiler-Straße / Ecke Hans-Mayer-Straße
    76726 Germersheim


    Friedhof Sondernheim
    Germersheimer Straße
    76726 Germersheim

    (Gegenüber dem Bahnhof Sondernheim)

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende