Kirchenaustritt Erklärung


An wen muss ich mich wenden?

Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

Spezielle Hinweise für - Stadt Germersheim

Bitte nutzen Sie für die Beantragung des Kirchenaustritts keine Online-Dienste von Drittanbietern. Dies verursacht unnötige zusätzliche Kosten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende