Bewohnerparkausweis Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Spezielle Hinweise für - Stadt Germersheim

    Anwohner innerhalb der innerstädtischen Halteverbotszone (s.g. "Blaue Zone") können aus besonderen Gründen eine Ausnahmegenehmigung (Bewohnerparkausweis) erhalten. 

    Besondere Gründe liegen dann vor, wenn die Anwohner keine Gelegenheit haben, ihr Fahrzeug auf dem Wohngrundstück abzustellen.

    Für die Ausnahmegenehmigung gelten folgende Regelungen:

    • Die Anwohner müssen ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Halteverbotszone (Blaue Zone) innehaben,
    • je Wohneinheit wird nur eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt,
    • die Ausnahmegenehmigung (Bewohnerparkausweis) wird für die Dauer eines Kalenderjahres erteilt.
  • Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Germersheim

    Zusätzlich benötigt wird:

    • Mietvertrag
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Germersheim

    Für die Erstausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 EUR erhoben.

    Für die Verlängerung fällt eine Gebühr in Höhe von 15,50 EUR an.

    Für die Umschreibung eines noch gültigen Bewohnerparkausweis auf ein neues Fahrzeug fallen 5,00 EUR Gebühr an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Germersheim

    Der Bewohnerparkausweis befreit von der Auslegungspflicht einer Parkscheibe.


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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende