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Anlage / Fortführung eines Familienbuches
Leistungsbeschreibung
Anlegen/Fortführen eines Familienbuches auf Antrag:
Wurde für die Ehegatten nach deren Eheschließung kein Familienbuch angelegt, besteht auch noch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, ein Familienbuch auf Antrag anlegen zu lassen.
Der Antrag ist bei dem für den Wohnsitz der Ehegatten zuständigen Standesamt zu stellen.
Voraussetzung hierfür ist, dass einer der beiden Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Nachweis durch Vorlage eines gültigen
Personalausweis oder Reisepass
- Vorlage der Geburts- und Heiratsurkunden beider
Ehegatten
- ggf. Nachweis der Staatsangehörigkeit (durch z.
B. Staatsangehörigkeitsausweis)
- sofern Kinder vorhanden sind: Vorlage der
Geburtsurkunden der Kinder
Anmerkung: Die vorgelegten Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein!