Allgemeine Information zu Ausweisdokumenten

  • Leistungsbeschreibung

    Ausweispflicht

    Jede/r Deutsche ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Personalausweisgesetz). Dies gilt nur, wenn man keinen gültigen Reisepass (Europapass) hat.

    Achtung:
    Doppelstaatler/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können.

    Nach dem Passgesetz kann jede/r Deutsche einen Reisepass (Europapass) beantragen unabhängig vom Alter (also auch Kinder, wenn für eine Reise notwendig in Länder, die keine Kinderpässe anerkennen).

    Sie können folgende Ausweisdokumente in Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen:

    · Personalausweis (Bundespersonalausweis)
    · Reisepass (Europapass)

    Diese Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellung und Übersendung der fertigen Ausweisdokumente dauert generell ca. 3 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Antragstellung.

    Außerdem können Sie in Ihrem Einwohnermeldeamt folgende Pässe und Ausweise beantragen, die dort direkt gefertigt werden.
    · Vorläufiger Personalausweis
    · Vorläufiger Reisepass
    · Kinderreisepässe

    Sie müssen die Ausweise persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Der Bundespersonalausweis kann ausnahmsweise auch am Nebenwohnsitz beantragt werden, wenn die Person in absehbarer Zeit nicht zum Hauptwohnsitz kommt. Der Reisepass kann auch anderswo mit Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde beantragt werden.

    Lichtbild

    Wie muss Ihr biometrisches "Passbild" sein?

    · aktuell ("Original" und Bild müssen noch identisch sein.)
    · Maße: 35 x 45 mm
    · Kontrastreich
    · Der Hintergrund muss hell und einfarbig sein
    · Keine Uniform
    · Keine Kopfbedeckung
    · Brillenträger: Augen erkennbar, nicht verdeckt
    · Gerade Kopfhaltung
    · Nasenrücken im mittleren Bereich
    · Frontalaufnahme
    · Neutraler Gesichtsausdruck
    · Lippen geschlossen

    Ausnahme:
    · Nur aus religiösen Gründen (z.B. Bürgerinnen muslimischen Glaubens, Ordensschwestern)
    · Bei Kindern (generell ist keine Kopfbedeckung zugelassen; es darf auch keine weitere Person abgebildet sein!)

    Auf einer Mustertafel können Sie bei uns im Einwohnermeldeamt die Anforderungen an Ihr "Passbild" noch mal anhand von Beispielen sehen.

    Weitergehende Infos zu Pass- und Ausweisdokumenten finden auch im Bürgerservice oder erhalten Sie von unseren nachfolgend genannten Mitarbeitern.

  • Anträge / Formulare