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Bauleitpläne im Verfahren
Bauleitplanung
Bauleitpläne im Verfahren
Gemäß § 3 i.V.m. § 4a BauGB wird die Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Planung unterrichtet. Von der frühzeitigen Unterrichtung kann im vereinfachten bzw. beschleunigten Verfahren nach §§ 13 und 13a BauGB ggf. abgesehen werden.
In einem weiteren Schritt werden die Entwürfe der Bauleitpläne für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich ausgelegt. Die Auslegung von Bauleitplanentwürfen (mit Begründung und bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) und die Möglichkeit zur Abgabe fristgerechter Stellungnahmen wird mindestens eine Woche vorher im Stadtanzeiger bekannt gegeben.
Derzeit befinden sich keine Bauleitpläne im Verfahren.