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Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen
Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen
Gestaltungssatzung Innenstadt Germersheim
Die Stadt Germersheim hat für einen abgegrenzten Bereich in der Innenstadt von Germersheim eine Gestaltungssatzung beschlossen, um das attraktive Stadtbild zu bewahren und weiterzuentwickeln. Mit der Gestaltungssatzung werden gestalterische Grundprinzipien vorgegeben, die zu einem abgestimmten Gesamtbild führen, ohne dass die Individualität der einzelnen Gebäude verloren gehen muss.
Die einzelnen Festsetzungen dieser Satzung und die dazugehörigen Begründungen und Beispiele sind in einer Gestaltungsfibel anschaulich dargestellt.
Gestaltungssatzung Altortbereich Sondernheim
Die Stadt Germersheim hat für einen abgegrenzten Bereich im Altortbereich von Sondernheim eine Gestaltungssatzung beschlossen, um das attraktive Ortsbild zu bewahren und zu entwickeln. Die einzelnen Festsetzungen dieser Satzung und die dazugehörigen Begründungen und Beispiele sind in einer Gestaltungsfibel anschaulich dargestellt.
Die einzelnen Festsetzungen dieser Satzung und die dazugehörigen Begründungen und Beispiele sind in einer Gestaltungsfibel anschaulich dargestellt.
Erhaltungssatzung Altortbereich Sondernheim
Die Stadt Germersheim hat für den Altortbereich in Sondernheim weiterhin eine Erhaltungssatzung beschlossen, um die vorherrschenden städtebaulichen Bebauungsstrukturen zu erhalten.
Ziel der Erhaltungssatzung ist es die historischen Strukturen (vorherrschende pfälzische Haus-Hof-Bebauung) langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, indem der Rückbau, die Änderung und die Errichtung von erhaltungsrechtlich relevanten baulichen Anlagen gemäß § 172 BauGB unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden.