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Planen und Bauen
Planen und Bauen
Bauvoranfrage
Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrin oder der Bauherr zu einzelnen Fragen des Vorhabens einen schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid) beantragen (§ 72 LBauO). Bei der Bauvoranfrage kann von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser abgesehen werden. Die Bauvoranfrage kann formlos erfolgen. Neben dem Antrag mit Einzelfragen sind aussagekräftige Unterlagen (Lageplan, ggf. Grundrisse, Ansichten oder Fotos) beizulegen, die die Fragestellungen ergänzend planerisch erläutern.
Bauantrag
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 LBauO bedürfen gemäß § 61 LBauO der Baugenehmigung, soweit in den § 62 (Genehmigungsfreie Vorhaben), § 67 (Vorhaben im Freistellungsverfahren) und § 84 (Der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben) nichts anderes bestimmt ist.
Die untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim ist zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Folgende Bauunterlagen sind mit dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung bei der Stadt Germersheim einzureichen:
- Antragsformular (1-fach)
- Lageplan (Architektenlageplan) mit Vermaßung der baulichen Anlagen in Bezug zu den Grundstücksgrenzen (3-fach)
- Auszug aus den Geobasisinformationen (amtlicher Lageplan) (1-fach)
- Bei Außenbereichsvorhaben: Auszug aus der topographischen Karte (TK) 1:25000 (1-fach)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Rohbaumaße der Türen, Fenstern und sonstigen Öffnungen sind in den Bauzeichnungen anzugeben (3-fach)
- Darstellung der Entwässerung (3-fach)
- Zeichnerischer und rechnerischer Nachweis der Abstandsflächen und der Kfz-Stellplätze (3-fach)
- Baubeschreibung Gebäude * (3-fach)
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben) (3-fach)
- Baubeschreibung Feuerungsanlage mit Unterschrift des Bezirksschornsteinfegermeisters * (3-fach)
- Statistischer Erhebungsbogen (1-fach)
Folgende Berechnungen mit Darlegung des Rechenweges:
- Umbauter Raum (DIN277) (3-fach)
- Nutz- (DIN277) /Wohnflächenberechnung (WoFlV) (3-fach)
- Baukosten (1-fach)
- Grund- und Geschoßflächenzahl (GRZ / GFZ) (3-fach)
* Im vereinfachten Verfahren nach § 66 LBauO nicht erforderlich
Hinweise: Bauanträge (mit den entsprechenden Bauunterlagen) und Bauvoranfragen sind schriftlich bei der Stadt Germersheim einzureichen. Die Stadt leitet den Bauantrag bzw. die Bauvoranfrage der Baugenehmigungsbehörde (Kreisverwaltung Germersheim) weiter.
Antrag auf Herstellung/Änderung einer Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung
Grundstücke sind grundsätzlich mit einer Zufahrt von i.d.R. bis zu 5,0 m Breite ausreichend erschlossen. Daher sind alle Stellplätze auf dem Privatgrundstück grundsätzlich so zu planen und anzuordnen, dass sie über diese eine Zufahrt zugefahren und genutzt werden können. Die Herstellung einer zusätzlichen Zufahrt stellt i.d.R. eine Sondernutzung dar, die für jeden Einzelfall zu prüfen ist. Eine Grundstückszufahrt mit evtl. erforderlicher Anpassung des Gehweges und der Bordsteinanlagen zu einer öffentlichen Straße bedarf immer der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Germersheim. Nur nach einer schriftlichen Erlaubnis darf mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden.
Nähere Informationen finden Sie in den zum Antragsformular beigefügten Hinweisen.
Formulare
Die benötigten Formulare finden Sie im Folgenden auf der Seite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz: