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Gleichstellungsbeauftragte
Recht auf Chancengleichheit
... im Grundgesetz verankert
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG)
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin" (Art 3 Abs. 2 Satz 2 GG).
Zu diesem Zweck bestellen die Kommunen und Kreise Gleichstellungsbeauftragte.
Gleiche Chancen für Frauen und Männer in der Stadt Germersheim: Zentrale Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, im Zuständigkeitsbereich der Stadt Germersheim Möglichkeiten zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Beruf, Familie und öffentlichem Leben aufzuzeigen und bei potentiellen Konflikten oder Problemen entsprechende Lösungsvorschläge zu finden.
Die Gleichstellungsbeauftragte hilft Kontakte herzustellen und Antworten auf spezielle Einzelfragen zu finden. Die Beratung (keine Rechtsberatung) ist kostenlos und die Gesprächsinhalte werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt.
Sprechzeit:
Mo 15:00 – 16:00 Uhr
(Außerhalb dieser Sprechzeit können Termine nach Vereinbarung durchgeführt werden.)
Themen
Gleichberechtigung bedeutet z.B.: Frauen und Männer
- haben auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen
- haben gleiche Aufstiegsmöglichkeiten
- werden für gleiche Arbeit gleich bezahlt
- sind im öffentlichen Leben gleichermaßen vertreten
- teilen sich Kindererziehung und Haushalt partnerschaftlich
- sind gleichermaßen keine Opfer seelischer und körperlicher Gewalt.
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Germersheim trägt dazu bei, dass bestehende Benachteiligungen von Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen abgebaut werden und ein Bewusstsein für ein gleichberechtigtes, partnerschaftliches Zusammenleben von Frauen und Männern gebildet wird.
Die Gleichstellungsbeauftragte
- ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung
- macht bei kommunalpolitischen Entscheidungen auf Frauenbelange aufmerksam
- fördert eine frauenfreundliche Verwaltung
- erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen durch
- pflegt und vermittelt Kontakte zu Frauengruppen, -verbänden, -organisationen u. Institutionen
- gibt Hilfe für Rat suchende Frauen und Männer
Weiterführende Informationen
Formulare / Dokumente
Informationen zu den Frauenhäusern
Hilfetelefon / Hotline
Gewalt gegen Frauen, Hilfetelefon 116 016
Support for women in need, toll-free hotline 116 016
La ligne d’assistance téléphonique contre la violence envers les femmes, numéro d'appel gratuit 116 016
Teléfono de ayuda para la violencia contra la mujer, número de teléfono gratuito 116 016
Поддержка для женщин, попавших в беду - Телефон доверия для женщин, пострадавших от насилия, Бесплатная телефонная линия 116 016
Yardıma ihtiyaç duyulan kadınlara yardım – Kadına Karşı Şiddet Yardım Hattı, Ücretsiz çağrı hattı 116 016
Schwangere in Not, Hilfetelefon 0800 40 40 020