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anstehende Wahlen
Wahlen 2024
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um die anstehende Wahl zum Beirat für Migration und Integration (BMI) am 10. November 2024.
Bekanntmachungen:
Formulare:
Zusatzinformation:
Eintragung der von der Meldepflicht befreiten ausländischen wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis.
Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises und der Stadt Germersheim statt.
- Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Germersheim, Wahlamt, Kolpingplatz 3, Zimmer 106, 76726 Germersheim beantragen.
- Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben
- als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
- nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Germersheim beantragen.
Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag, dem 08. November 2024, 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Germersheim Wahlamt, Kolpingplatz 3, Zimmer 106, 76726 Germersheim erhalten.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
Für die Durchführung dieser Wahlen werden in den Wahlvorständen wahlberechtigte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit kann grundsätzlich von allen Personen mit Migrationshintergrund ab dem 16. Lebensjahr wahrgenommen werden, welche ihren Wohnsitz seit min. 3 Monaten in Germersheim innehaben. Auch kandidierende Personen dürfen als Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer tätig sein.
Die vorbereitenden Wahlhandlungen beginnen voraussichtlich am frühen Nachmittag. Im Anschluss hieran findet die jeweilige Ergebnisermittlung statt.
Wenn Sie Interesse haben, bei der Wahl zum Beirat für Migration und Integration am Sonntag, dem 10.11.2024, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, melden Sie sich bitte bis spätestens 15.10.2024 telefonisch oder per E-Mail beim Wahlamt der Stadt Germersheim.
Allgemeine Informationen
Aufgaben des Beirates für Migration und Integration (BMI)
Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in einer Kommune wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen. Er formuliert die Anliegen der Migrantinnen und Migranten in Germersheim und vertritt diese gegenüber dem Stadtrat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit. Der Beirat für Migration und Integration kann bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die den Themenbereich Migration und Integration betreffen, mitreden und auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen. Er ist damit ein wichtiger Schritt zur politischen und gesellschaftlichen Partizipation.
Weiterhin tritt der Beirat für Migration und Integration ein:
- gegen Vorurteile und Diskriminierung
- für eine Verbesserung der Situation in Kindergarten, Schule und Ausbildung
- gegen Benachteiligung und Diskriminierung in der Arbeitswelt
- für die Öffnung der sozialen Dienste
- für die Unterstützung und Förderung von Migrantenorganisationen
- für eine Verbesserung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
- für Toleranz, kulturelle und religiöse Freiheit.
Organisation
Die Mitglieder des Beirats für Migration und Integration bestimmen die Themen ihrer Beratungen selbst. Sie wählen aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Vorsitzende des Beirates arbeitet eng mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle zusammen.
Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz (agarp)